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Informationen für Steuerzahler
Auf dieser Website oder aus deren Verlinkung werden auch Steuerrecht-Informationen für Steuerzahler geboten.
Zur Lösung Ihres konkreten Einzelfalles ziehen Sie aber bitte dringend Ihren persönlichen Steuerberater heran. Die eigenständige Anwendung steuerlichen Teilwissens durch Steuerzahler kann schmerzliche, aber eigentlich doch vermeidbare und ggf. kostspielige Erfahrungen nach sich ziehen.
Die » Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind, und zwar völlig unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich oder nur gelegentlich bzw. entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird. Anderen Personen ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich verboten, § 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Die Anforderungen an den Berufsstand der Steuerberater sind vom Gesetzgeber ausdrücklich akademisch hoch gehalten, denn ...
mit den Regelungen über die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen
(§§ 2 bis 5 StBerG) soll im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutze gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger oder ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die die dazu erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (BVerfG, Urteil vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77, BVerfGE 54, S. 301, 315).
Nur hierauf sollten Sie vertrauen!
Eine Auswahl qualifizierter Steuerberater steht Ihnen u.a. im Steuerberatersuchdienst » Steuerallee.de zur Verfügung.